Referentin Sportstättenbau und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle

Susanne Schwanke

Online-Seminare zum Thema „Sportstättenbauförderung“

Der LandesSportBund bietet in diesem Jahr weitere Online-Seminare zum  Thema „Sportstättenbauförderung“ an, da die Anträge zur Energieeinsparung (siehe hierzu meine Mail an alle Vereine vom 27.07.2023) ganzjährig gestellt werden können. Diese Seminare ersetzen die nach der Richtlinie erforderlichen Qualifx-Seminar bei Maßnahmen unter 25.000,-€ Gesamtausgaben.

Beschreibung:

Im Online-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Sportstättenbauförderung des LandesSportBundes Niederachsen. Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung.

Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 € erwartet werden.

 

Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied.

Nachfolgend erhalten Sie die zusätzlichen Termine der Online-Seminare (Dauer etwa 2 Stunden). Die Anmeldung erfolgt über die beigefügten Registrierungslinks:

 

1. Online-Seminar: 12.10.2023, 18 Uhr -  Registrierungslink

 

2. Online-Seminar: 16.11.2023, 18 Uhr -  Registrierungslink

 

3. Online-Seminar: 14.12.2023, 18 Uhr -  Registrierungslink

Die Teilnahmebestätigungen werden nach den Online-Seminaren vom LSB an den KSB Uelzen zur Weiterleitung an die entsprechenden Teilnehmer*innen bzw. Vereine versandt.

 

Hinweis:

Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 € ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem für ihn zuständigen Sportbund verpflichtend.

Infos zum Antrag

Die Beantragung von LSB-Fördermitteln zum Sportstättenbau kann nicht

(mehr) in Papierform erfolgen. Im Rahmen der Digitalisierung geschieht die Beantragung über ein Onlineverfahren. Zu dem Sportstättenbauförderportal ist ein besonderer Zugriff im LSB-Intranet erforderlich, der beim KSB Uelzen beantragt werden muss, siehe

 

unter https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de

 

Bitte stellen Sie die Anträge ab 25.000,- Euro sowie zur Barrierefreiheit und im Rahmen des dem Struktur- und Entwicklungsfonds bis spätestens 01. August jeden Jahres im Sportstättenbauförderportal ein. Alle vollständigen Anträge (ab 25.000,00 € bzw. Barrierefreiheit) werden nach Vorprüfung durch den KSB Uelzen vom Landessportbund weiterbearbeitet.

 

Alle Anträge bis 25.000,- Euro benötigen wir im Sportstättenbauförderportal bis 01.September jeden Jahres.

 

Anträge für Maßnahmen zur Energieeinsparung können fristenunabhängig vom 01.08.2023 bis 31.10.2024 im Sportstättenbauförderportal gestellt werden bzw. so lange, bis die zusätzlichen Fördermittel in Höhe von 8 Mio € aufgebraucht sind.

Über die "Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus" werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume). Die Richtlinie differenziert zwischen

Bestandssicherungsmaßnahmen

 

Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung des Sportbetriebes erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.

Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000,-€.

Bestandsentwicklungsmaßnahmen

 

Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, die eine Neuausrichtung des Sportvereins in Bezug auf Angebote, Räume und Zielgruppen unterstützen, der Herstellung der Barrierefreiheit oder der Umstellung auf regenerative Wärmeerzeugung dienen. Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000,-€.

Förderung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfondsfür das

Förderjahr 2024 ausgesetzt

 

Hierunter fallen Baumaßnahmen bei Vereinen in finanzschwachen Kommunen. Z.Zt. gehören hierzu Vereine in den Samtgemeinden Aue, Bad Bevensen und Ebstorf; im Laufe des Förderjahres wird durch den LSB bekannt gegeben, ob und für welche Samtgemeinden eine derartige Förderung in Betracht kommt; dieses ist abhängig von der Höhe der vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel.

 

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40% der förderungsfähigen Ausgaben, grundsätzlich maximal 100.000,-€.

Förderung Maßnahmen zur Energieeinsparung

 

Hierzu zählen z. B. Umstellung Flutlicht auf LED, Dämmung Dach und Außenwände, PV-Anlage, Solarthermieanlage, Wärmepumpe, Fenster- und Türenaustausch, Wärmerückgewinnung aus Abwasser.

 

Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der förderungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000,-€.

Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 5.000,-€ betragen.

Bitte rufen Sie uns an unter 0581/5311 oder schicken eine Mail an info@ksb-uelzen.de , wenn Sie einen „Antrag auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme“ stellen möchten.

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